Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Wenn eine Teilungserklärung die Bestimmung "Die einzelnen Eigentümer der Reihenhauseigentumseinheiten sollen wirtschaftlich soweit wie möglich so gestellt werden, als ob sie Alleineigentümer der betreffenden Grundstücks- und Gebäudeeinheiten seien" enthält, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft einem einzelnen Eigentümer grundsätzlich nicht dessen individualisierende bauliche Veränderungen seiner Wohnungseinheit untersagen, so das OLG München. Im entschiedenen Fall hatte ein Wohnungseigentümer einer Reihenhaus-Wohnanlage die Holzverschalung seiner Balkonbrüstung durch nicht gestrichenes helles Fichtenholz ersetzt, während alle anderen Balkone mit dunkel gebeiztem Holz verschalt waren.
Kommentar
Die im Wohnungseigentumsgesetz vorgesehenen generellen Rechte der Wohnungseigentümer können durch die Teilungserklärung beschränkt werden. Enthält die Teilungserklärung eine Bestimmung, wie die im entschiedenen Fall, ist diese als sehr weitgehend dahingehend zu verstehen, dass jeder Eigentümer die Rechte haben soll, wie sie auch ein Eigentümer hätte, der nicht Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist . Begrenzt werden die Rechte des Wohnungseigentümers erst dann, wenn der Bestand des Gemeinschaftseigentums beeinträchtigt oder gegen Gesetze verstoßen wird.
Autor: Matthias Steinke – steinke@bethgeundpartner.de
Fundstelle: OLGMünchen, Beschluss vom 20.02.2008, 32 Wx 2/08 – www.ibr-online.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.