Stimmt der Mieter einer vom Vermieter begehrten Mieterhöhung zu, kann diese Zustimmung nicht widerrufen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. Ein Mieter berief sich auf Regelungen aus dem Fernabsatzrecht und forderte die aus seiner Sicht zu Unrecht gezahlte erhöhte Miete zurück. Der BGH wies die Klage des Mieters letztinstanzlich zurück. Aktenzeichen VIII ZR 94/17