Wohnungsschimmel: Wer muss was beweisen ?

 

Wer wegen Wohnungsschimmel die Miete mindern will, muss nur nachweisen, dass schimmel vorhanden ist. Das entschied das LG München I (Urteil vom 08.05.2008, Az. 31 S 677/06). Der Vermieter muss dann beweisen, dass dies nicht auf den baulichen Zustand des Hauses zurückzuführen ist. Nur wenn ihm das gelingt, muss der Mieter seinerseits nachweisen, dass er keine schuld trägt, etwa durch Lüftungsfehler oder falsches Heizen.

 

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de