Wohnraummietrecht: Fahrstuhlkosten nicht auf Alle umlegbar

  

Wird der Wohnraummieter im Mietvertrag formularvertraglich verpflichtet, im Rahmen der Betriebskosten anteilig Fahrstuhlkosten zu tragen, so ist diese Vereinbarung unwirksam, wenn der Mieter seine Wohnung mit dem Aufzug nicht erreichen kann. Im aktuell vom BGH entschiedenen Fall befand sich der Aufzug im Vorderhaus.