Wer sich zu viel Zeit lässt, bekommt vom Vermieter nichts zurück

 

Hat ein Mieter in seiner Wohnung Schönheitsreparaturen ausgeführt, obwohl er dazu nach dem Mietvertrag nicht verpflichtet war (etwa weil darin starre Fristen vorgesehen waren), so kann er vom Vermieter Schadenersatz verlangen.