Wann verpufft Wirkung einer Abmahnung?

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs stellen unpünktliche Mietzahlungen einen Grund zur (fristlosen) Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter dar. Dabei ist es unerheblich, ob die Grundmiete oder lediglich die Betriebskostenvorauszahlungen unpünktlich gezahlt werden.