Wann verliert ein Mieter seinen Anspruch, seine in eine Mietwohnung eingebrachten Einrichtungsgegenstände wegzunehmen?

 

Der Mieter muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach Kündigung des Mietverhältnisses seine Wohnungseinrichtung an sich nehmen. Ansonsten läuft er Gefahr, sein Wegnahmerecht zu verlieren.

 

LG Coburg (Landgericht Coburg), Urteil vom 10.02.2003 – 11 O 60/03

 

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