Wann muss der Hund abgeschafft werden?

 

 

Vermieter dürfen einem Mieter die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen, wenn das Tier die anderen Mieter immer wieder belästigt.

 

Wenn der Hund zum Beispiel wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Das besagen die Urteile der Landgerichte Krefeld (Az.: 2 S 89/96) und Nürnberg/Fürth (Az.: 7 S 3264/90).

 

Im Umkehrfall können die Nachbarn bei regelmäßigen Belästigungen, zum Beispiel durch lang anhaltendes Bellen eventuell die Miete mindern; Amtsgericht Hamburg (Az.: 49 C 165/05).

 

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Quelle: http://www.haus-und-grund-bonn.de