Wäschetrockenen in der Mietswohnung – erlaubt oder nicht?

 

Auch dann, wenn im Keller des Mietshauses ein Trockenraum vorhanden ist, kann dem Mieter das Trocknen in der eigenen Wohnung nicht verwehrt werden, solange das übliche Maß nicht überstiegen wird. Eine Hausordnung, die dies verbietet, entfaltet in dieser Hinsicht keine Wirkung, da das Wäschetrocknen im üblichen Maße zum normalen Gebrauch der Mietsache gehört. Dies kann weder mietvertraglich noch über die Hausordnung – die ohnehin das Verhalten der Mieter untereinander regelt – unterbunden werden.

 

AG Düsseldorf – Az: 53 C 1736/08

Quelle: http://www.anwaltonline.com