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Ein ausländischer Mieter hat keinen Anspruch auf eine Parabolantenne, wenn für ihn die Möglichkeit besteht, die TV-Sender aus seinem Heimatland auch als Videostream im Internet zu empfangen. (AG Frankfurt am Main, U. v. 21.07.2008 – 33 C 3540/07-31)
Eine Mieterin ausländischer Herkunft installierte eine Parabolantenne, um die Fernsehprogramme aus ihrem Heimatland empfangen zu können. Der Vermieter war nicht einverstanden und klagte auf Entfernung.
Die Richter gaben dem Vermieter Recht. Im vorliegenden Fall habe das Informationsrecht der Mieterin dem Eigentumsrecht des Vermieters gegenüber gestanden. Da neuerdings die Möglichkeit bestehe, TV-Sender auch via Internet zu sehen, sei die Mieterin nicht unbedingt auf eine Parabolantenne angewiesen. Bestehe für sie nicht die Möglichkeit, Zugang zum Internet zu bekommen, so hätte sie dies beweisen müssen. Einen Anspruch auf den preisgünstigsten Zugang zu ihren Heimatsendern habe sie darüber hinaus nicht.
Die neuen Technologien können auch im Mietrecht die Rechtslage beeinflussen.
Quelle: www.friesrae.de – FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft
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