Vermieter muss nicht unablässig den Heizölmarkt beobachten

Das Sparen hat Grenzen

Vermieter muss nicht unablässig den Heizölmarkt beobachten

Gerade in Zeiten steigender Energiepreise dürfen Mieter vom Eigentümer einer Immobilie erwarten, dass er das Heizöl möglichst günstig einkauft, um so Kosten zu sparen. Eine Zivilkammer musste sich nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern damit befassen, wie weit diese Verpflichtung zum Sparen geht.

(Landgericht München I, Aktenzeichen 15 S 22670/02)

Der Fall: Mit dem Heizöleinkauf ist es ein wenig wie mit dem Lottospielen. Nie weiß man so ganz genau, wann der günstigste Zeitpunkt gekommen ist, um die Tanks möglichst preiswert aufzufüllen. In München waren Mieter der Meinung, der Eigentümer einer Immobilie habe sich zu wenig mit der Sache befasst und das Öl zu teuer eingekauft. Bei etwas aufmerksamerer Marktbeobachtung, so ihre Beschwerde, hätte er einen weit besseren Preis erwischen können. Die Mieter klagten vor Gericht

Das Urteil: Einerseits gaben die Juristen den Betroffenen Recht. Selbstverständlich sei ein Eigentümer mit Rücksicht auf die Mieter gehalten, das günstigste Angebot zu wählen. Dazu reiche allerdings ein Preisvergleich bei mehreren gleichwertigen Lieferanten aus. Keinesfalls könne man den Eigentümer verpflichten, fortwährend den Heizöl-Markt zu beobachten und dann zum günstigsten Zeitpunkt zuzuschlagen. Solch eine Dauerbeschäftigung entspreche nicht mehr einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Quelle: LBS