Vermieter darf Mietvertrag über Wohnung in veraltetem Wohnblock zur Errichtung neuer moderner Wohnungseinheiten kündigen

Befindet sich eine vermietete Wohnung in einem Wohnblock, der sich in einem schlechten Bauzustand befindet und heutigen Wohnvorstellungen nicht mehr entspricht, so kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, um den Wohnblock abreißen und an dessen Stelle neue, bedarfsgerechte Mietwohnungen errichten zu können. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs, mit dem das Gericht zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB Stellung genommen hat.
BGH Urteil vom 09.02.2011, Az.: VIII ZR 155/10

Quelle: www. ml-fachinstitut.de