Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Im vorliegenden Fall hatte die Hausverwaltung den Mieter aufgefordert, entsprechend der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag vor Auszug eine Endrenovierung durchzuführen. Der Mieter ließ die Klausel anwaltlich prüfen und erhielt die Auskunft, dass die Klausel unwirksam sei. Daraufhin verlangte der Mieter die Erstattung der Anwaltskosten für die Prüfung, der Vermieter weigerte sich jedoch. Das Gericht gab dem Mieter jedoch recht, da durch die Aufforderung der Hausverwaltung, Schönheitsreparaturen durchzuführen, ein Anlass zur Prüfung der Klausel gegeben wurde. Da die Klausel tatsächlich aufgrund der starren Fristen unwirksam war, lag eine Pflichtverletzung der Hausverwaltung vor, die dem Vermieter zuzurechnen ist. Da die Rechtslage nicht eindeutig war und ein juristisch nicht gebildeter Mieter die Wirksamkeit einer Renovierungsklausel nicht beurteilen kann, durfte der Mieter eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
KG, 18.5.2009, Az: 8 U 190/08
Quelle: www.ml-fachinstitut.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.