Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Verweigert ein Vermieter zu Unrecht eine von seiner Mieterin erbetene Untervermietungserlaubnis, so ist er zum Schadenersatz für den dadurch entgangenen Untermietzins verpflichtet. Darauf weist Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse hin.
In einem vor dem Berliner Landgericht verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihren Vermieter um Erlaubnis gebeten, einen Teil ihrer Wohnung unterzuvermieten, da sie eine vorübergehende Arbeit im süddeutschen Raum angenommen habe. Der Vermieter lehnte dies jedoch ab, worauf die Mieterin auf Ersatz der ihr entgangenen Untermiete in Höhe von monatlich rund 430 Euro klagte.
Die Berliner Richter gaben der Mieterin Recht. Sie sahen in deren schlüssiger Argumentation ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung. In diesem Falle sei die Verweigerung einer der Mieterin zustehenden Untermieterlaubnis eine Vertragsverletzung des Vermieters und diese führe somit zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Untermiete (LG Berlin, Urteil vom 04.12.2006, Az. 67 S 425/05).
In der Regel kann ein Vermieter eine Erlaubniserteilung nur verweigern, wenn seinerseits wichtige Gründe bestehen, die die Aufnahme des Dritten als unzumutbar erscheinen lassen, etwa bei:
Überbelegung der Wohnung durch die Aufnahme des Dritten
vorhandener Feindschaft des Vermieters und dem Dritten
zu erwartenden Störungen des Hausfriedens.
(Quelle: Quelle Bausparkasse)
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.