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Rechtsfrage:
Berechtigt ein Verstoß des Mieters gegen die im Mietvertrag geregelte Verpflichtung, vor einer Untervermietung die Zustimmung des Vermieters einzuholen, zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses?
Hierzu BGH – Urteil vom 02.02.2011 – Az. VIII ZR 74/10:
Ist der Mieter zur Untervermietung berechtigt, jedoch nur gegen vorherige (schriftliche) Zustimmung des Vermieters, darf diese Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Untermieters versagt werden. Ist ein derart wichtiger Grund nicht ersichtlich, hätte der Vermieter bei pflichtgemäßer Anfrage des Mieters die erbetene Erlaubnis zur Untervermietung erteilen müssen.
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