Untermieter nur zur Räumung der ihm zum Gebrauch überlassenen Räume verpflichtet

LANDGERICHT BERLIN

 

[20.09.2017] Ein Untermieter kann zwar im Wege einer einstweiligen Verfügung gemäß § 940 a Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Räumung verpflichtet werden, auch wenn gegen ihn kein Räumungstitel vorliegt. …

 

 

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