Schlüsselverlust: Haftet der Mieter auf Ersatz der Schließanlage?


Der konkrete Fall:
Der Mitarbeiter eines Geschäftsraummieters stellt seinen Dienstwagen tagsüber für eine Viertelstunde auf einer öffentlichen Straße ab und schließt ab. Im Wageninneren hinterlässt er die Schlüssel für die Geschäftsräume. Er „versteckt“ sie allerdings in einer Laptoptasche, die er zusammen mit diversen Geschäftspapieren unter dem Fahrersitz verstaut. In den Wagen wird eingebrochen. Der Dieb entwendet Laptoptasche nebst Schlüssel und Papieren. Der Vermieter baut daraufhin eine neue Schließanlage ein und verlangt Ersatz der Kosten – rd. 10.000,00 €.

Was sagt das Kammergericht?
Mit Erfolg! Das Gericht gibt dem Vermieter Recht und verurteilt den Mieter zur Zahlung der rd. 10.000,00 €! Nach Ansicht des Kammergerichts hat der Mieter eine Obhutspflicht verletzt und haftet dem Vermieter deswegen auf Schadensersatz. Das ergibt sich aus Folgendem:

Zur mietvertraglichen Obhutspflicht gehört es, „die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten“. Gegen diese Pflicht verstößt ein Mieter, der die Schlüssel im Inneren eines Fahrzeugs liegen lässt und das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße abstellt. Dabei bleibt es auch, wenn der Mitarbeiter den Schlüssel in einer Laptoptasche unter dem Fahrersitz verstaut und den Pkw abschließt. Denn mit Diebstahl muss „stets gerechnet“ werden. Erschwerend sieht das Gericht den Umstand an, dass der Mitarbeiter den Schlüssel in einer Laptoptasche ablegt, weil er damit zusätzlich einen „Anreiz für den Diebstahl“ geschaffen hatte. Denn eine Notebooktasche lässt einen werthalten Inhalt vermuten.

Der Mieter, der für seinen Mitarbeiter einstehen muss, schuldet auch den Ersatz der gesamten Schließanlage, weil eine missbräuchliche Verwendung der Schlüssel befürchtet werden muss. Dies ergibt sich im konkreten Fall aus dem Umstand, dass sich in der Notebooktasche auch diverse Geschäftspapiere befanden. Der Dieb könnte den Geschäftssitz aber auch über die Zulassungsnummer des Dienstfahrzeugs ermitteln. (KG, U. v. 11.02.2008 – 8 U 151/07)

Was sagt Ihr Anwalt zur Obhutspflicht?
Das Urteil hebt sehr klar die Pflichten des Mieters hervor. Für die Aufbewahrung der Schlüssel muss er gar „besondere Schutzvorkehrungen“ treffen. Deren Einhaltung muss er im Ernstfall auch nachweisen können.

Austausch der gesamten Schließanlage?
Obwohl es moderne elektronische Schließanlagen gibt, die bei Schlüsselverlust einfach umprogrammiert können (und nicht komplett ausgetauscht werden müssen), darf der Vermieter auch weiterhin eine mechanische Schließanlage einbauen lassen. Das Kammergericht betont, dass der Vermieter nicht „jeweils die modernste Technik und die beste Qualität“ wählen muss.
Quelle:
www.friesrae.de