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Musizieren in der Wohnung ist erlaubt, solange sich die Lärmemissionen in für die Mitbewohner erträglichen Grenzen halten. Dies gilt grundsätzlich auch für Instrumente wie Schlagzeuge. Allerdings müsse immer der Einzelfall betrachtet werden – die Nachbarn dürfen durch das Musizieren nicht wesentlich in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, entschieden übereinstimmend das Amts- sowie das Landgericht München (Az.: 273 C 18392/04 und Az.: 6 S 11144/05), berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Im verhandelten Fall übte der Sohn einer Erdgeschossmieterin regelmäßig Schlagzeug. Die Nachbarn aus dem ersten Stock fühlten sich derart belästigt, dass sie vor Gericht zogen. Dieses urteilte, dass Schlagzeugspielen in der Wohnung nicht grundsätzlich verboten ist. Bei der Beurteilung, ob Nachbarn das Schlagzeug spielen zugemutet werden könne, müssten immer im konkreten Einzelfall zum Beispiel Baukonstruktion oder die Lage der Räume berücksichtigt werden, da es keine festen Grenzwerte zur Bestimmung der Beeinträchtigung gebe. Im konkreten Fall wurde deshalb ein Sachverständiger hinzugezogen, der allerdings ganz erhebliche Lärmwerte attestierte. Die Lärmemissionen seien sogar höher, als der Gesetzgeber sie für Mischgebiete erlaube. Deshalb verurteilten die Richter die Beklagten dazu, die Nachbarn künftig nicht mehr zu belästigen, berichtet Immowelt.de
(Quelle: Immowelt AG)
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