Rauchverbot in der Wohnung

Rauchverbot

Vereinbart ein Vermieter mit einem Mieter, dass in der Wohnung zwar gelegentlich, aber nicht ständig geraucht werden darf, so kann sich der Mieter nicht gegen eine Kündigung wehren, wenn die Räume bereits nach kurzer Zeit von übermäßigem Tabakqualm gezeichnet sind. Zwar gehört Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, Einzelvertraglich kann jedoch ein Rauchverbot geregelt werden. (AG Rastatt, 3 C 341 / 04)

Quelle: IVD