Rauchsignale aus Karlsruhe – BGH setzt endlich Grenzen!

Das Rauchen in einer Mietwohnung kann den Mieter zum Schadensersatz verpflichten. Das ist dann der Fall, wenn der Mieter durch das Rauchen den Zustand der Wohnung derart verschlechtert, dass die Nikotinablagerungen durch normale Schönheitsreparaturen nicht mehr beseitigt werden können. Nachdem sich die Mieter gerade an das Rauchverbot in Gaststätten gewöhnen durften, wird sich ein Mieter jetzt auch in der Wohnung sorgfältig überlegen müssen, wie oft er zum Glimmstengel greift.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. März 2008 – VIII ZR 37/07

Autor: Stevn Shaw

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