Raucher dürfen Ihre Wohnung nicht mehr beliebig als Räucherkammer missbrauchen

Raucher dürfen Ihre Wohnung nicht mehr beliebig als Räucherkammer missbrauchen!!!!!

Die müssen jetzt wenigstens ordentlich zahlen, falls sie das tun! Hier habe ich zum Beispiel ein Urteil vom Amtsgericht Magdeburg
(Urteil vom 19. 4. 2000 – 17 C 3320/99, WM 2000, S. 303), das ganz klar sagt:
 
 Stinkt ein Teppichboden so nach Rauch, dass Sie Ihre Wohnung
 nicht mehr weitervermieten können – z. B. weil die meisten
 Miet-Bewerber heute Gott sei Dank Nichtraucher sind – dann muss Ihnen
 Ihr Mieter einen neuen Teppichboden zahlen.
 
 Auch wenn der bisherige Boden erst 2 Jahre alt ist!