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Rauchen in der eigenen Wohnung ist erlaubt doch wenn es der Mieter mit seinen Qualm-Exzessen so weit treibt, dass die Wohnung schon nach kurzer Zeit sanierungsbedürftig ist, kann der Vermieter in manchen Fällen Schadensersatz verlangen. Dies entschied jetzt nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 37/07).
Im verhandelten Fall wohnten die Mieter knapp zwei Jahre in der Mietwohnung. Sie rauchten so viel, dass Decken, Wände und Türen der Wohnung durch den Zigarettenqualm stark vergilbt waren. Der Tabak-Gestank habe sich regelrecht in die Tapeten eingefressen, so dass ein Neutapezieren notwendig geworden war, argumentierte der Vermieter. Die Kosten hierfür wollte er von seinen Ex-Mietern erstattet bekommen.
Grundsätzlich könne ein Vermieter zwar Schadensersatz von rauchenden Ex-Mietern verlangen, wenn durch Nikotin-Exzesse Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung erforderlich werden, entschieden die Richter. Im verhandelten Fall kamen die Mieter aber dennoch glimpflich davon, berichtet Immowelt.de. Laut des Ex-Vermieters ließen sich die Schäden durch Neutapezieren und Streichen beseitigen. Das seien typische Schönheitsrenovierungen. Da die Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig war, waren die Mieter nicht zu diesen Arbeiten verpflichtet. Eine Schadensersatzpflicht bestehe in solchen Fällen nur, wenn durch Nikotinexzesse Instandsetzungsarbeiten fällig werden, die über die Schönheitsreparaturen hinausgehen.
Quelle: www.immowelt.de
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