Nein zum Container

Mieter einer Erdgeschosswohnung müs­sen es nicht hinnehmen, dass vor ihrem Schlafzimmer ein Waschbeton-Müllcon­tainer aufgestellt werden soll. Geruch und Lärm sind laut Richter des Amtsge­richts Hamburg den Betroffenen nicht zuzumuten. (Az. 48 C 322/01)

Quelle: Haus + Grund