Nebenkosten bei der Hausreinigung sparen


Das Amtsgericht Regensburg hat in einem Urteil entschieden, dass das Treppenhaus nicht zweimal wöchentlich geputzt werden muss. 
Im konkreten Fall hatte der Mieter eines Apartmenthauses seine Nebenkostenabrechnung bei der Position Hausreinigung um fast die Hälfte reduziert. Er argumentierte gegenüber seinem Vermieter, dass die Reinigung der Treppenhäuser und Flure zweimal pro Woche sowie die Fensterreinigung viermal jährlich nicht erforderlich sei und gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoße. 
Die Richter gaben dem Mieter Recht. Trotz der Vielzahl von Mietern im Haus sei die Reinigung der Treppenhäuser und Flure einmal pro Woche ausreichend. Bezüglich der Fensterreinigung sah das Gericht die Reinigung zweimal im Jahr für ausreichend an. 
Amtsgericht Regensburg Az. 11 C 3715/03 Urteil vom 26.02.04