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Urteil des Landgerichts Landshut vom 08.01.2025: Pflicht zum Querlüften nach Fensteraustausch
Nach einem Fenstertausch ist der Mieter verpflichtet, regelmäßig zu lüften, konkret zweimal täglich. Dies entschied das Landgericht Landshut in einem Fall, in dem nach einem Fensteraustausch Schimmel in einer Mietwohnung auftrat. Die Vermieterin wies die Mieterin auf die Notwendigkeit des richtigen Lüftens hin.
Die Mieterin klagte auf Beseitigung des Schimmels und Mietminderung, da sie vor dem Austausch nicht lüften musste. Das Amtsgericht gab der Klage statt, sah jedoch das Landgericht anders. Es stellte fest, dass die Schimmelbildung auf ein fehlerhaftes Lüftungsverhalten der Mieterin zurückzuführen sei. Ein regelmäßiges Querlüften hätte die Schimmelbildung verhindern können. Daher lag kein Mietmangel vor.
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