Mieterhöhung: Ein Mieter braucht nicht schriftlich zuzustimmen – die Zahlung genügt


Ein Vermieter kann nicht verlangen, dass seine Mieter einer Mieterhöhung schriftlich zustimmen. Es genügt, wenn die erhöhte Miete wenigstens zweimal vorbehaltlos überwiesen wurde. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hielt das Verlangen eines Vermieters, auf jeden Fall auch noch eine schriftliche Zustimmung zu seiner Forderung  zu bekommen, als reine Förmelei. (AmG Berlin-Schöneberg, 6 C 280/09 u. a.)

Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.