Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Mieter von Wohnräumen, die nicht den gesetzlichen Bauvorschriften entsprechen, haben keinen Anspruch auf Mietminderung.
Urteil: Mieter müssen auch für nicht genehmigte Wohnräume Miete bezahlen.
Mieter von Wohnräumen, die nicht den gesetzlichen Bauvorschriften entsprechen, haben keinen Anspruch auf Mietminderung, berichtet das Immobilienportal immowelt.de. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshofs (BGH) (Az.: VIII ZR 275/08)
Die Kläger waren im konkreten Fall mehrere Jahre lang Mieter eines Einfamilienhauses, dessen Wohnfläche laut Mietvertrag 129,4 Quadratmeter beträgt. Die ausgebauten Wohnräume im Dachgeschoss des Hauses wurden von den Klägern mehrere Jahre anstandslos genutzt. Nun wollten diese rückwirkend eine Mietminderung geltend machen, weil der Ausbau der besagten Dachräume gegen die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften verstoßen habe und damit die Wohnfläche des Hauses um mehr als 10 Prozent kleiner sei. Die Kläger forderten neben einer Neufestlegung der Monatsmiete auch eine Mietrückzahlung von den Beklagten. Die Klage wurde in den ersten beiden Instanzen zurückgewiesen und schließlich vor dem BGH verhandelt.
Dort wurde der Klage auf Mietminderung ebenfalls nicht stattgegeben, da die Räume im Dachgeschoss als Wohnräume vermietet und von den Mietern auch so genutzt wurden, berichtet immowelt.de.
Quelle: Immowelt.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.