Mieter-Tipp: Was heißt eigentlich „besenrein“?

 

Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nur grobe Verschmutzungen beseitigen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.6.2006 (VIII ZR 124/05) entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen. Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“. 

Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.

 

Quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de/