Mieter muss Mietwohnung ausreichend lüften und heizen

 

 

LG Hagen, Beschluss vom 19.07.2012 – 1 S 53/12

 

1. Die geschuldete Beschaffenheit einer Mietwohnung bemisst sich nach dem bei der Errichtung des Gebäudes bestehenden Standard.

 

2. Der Mieter muss für ausreichendes Lüften und Heizen der Mietwohnung sorgen.