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Zieht ein Mieter vor Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit aus der Wohnung aus, kann der Vermieter auch dann die Kosten für die Suche nach einem Nachmieter (z. B. für Zeitungsanzeige) vom Mieter verlangen, wenn hierüber keine Vereinbarung getroffen wurde.
Im vorliegenden Fall entschied das Landgericht Berlin, dass der Vermieter zu dieser Maßnahme durchaus berechtigt war, weil er befürchtete, sonst einen Mietnachteil zu erleiden. Er durfte auch davon ausgehen, dass dies im Interesse des Mieters lag, da eine möglichst schnelle Neuvermietung dessen Zahlungspflicht für den Rest der Vertragslaufzeit vermindern würde. Der Mieter wurde danach verurteilt, dem Vermieter die entstandenen Inseratkosten in Höhe von 445 DM zu erstatten.
Urteil des LG Berlin vom 24.10.2000
64 S 269/00
ZMR 2001, 276
RdW 2001, 606
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