Mieter muss Einzugsermächtigung erteilen


Eine Formularklausel in einem Wohnungsmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, ein Konto zu eröffnen, eine Bankverbindung zu benennen und eine Einzugsermächtigung zu erteilen, benachteiligt den Mieter nicht unangemessen und ist daher grundsätzlich wirksam, sofern der Gegenstand der von dem Einzug betroffenen Forderungen im Mietvertrag klar beschrieben ist (LG Köln, Urteil v. 16.5.2002, 1 S 205/01, WuM 2002, 306; vgl. auch BGH, WuM 1996, 205 sowie AG Mainz, WuM 1997, 548).

Quelle: http://www.haus-und-grund-muenchen.de