Mieter muss Balkon nicht streichen

Das Amtsgericht Berlin Wedding hob in einem Urteil hervor, dass Mieter Wände, Boden und Geländer ihres Balkons nicht streichen müssen. Laut Richter gehört dies ebenso wie sonstige Arbeiten im Außenbereich nicht zu den Schönheits­reparaturen, die Sache des Mieters sind. (Az. 19 C 577/00)

Quelle: Haus + Grund