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Legenden und Märchen schaffen es mühelos von Generation zu Generation. Hier nun die hartnäckigsten Gerüchte aus dem Mietalltag und was dahinter steckt. |
Mietlegende (9) Das Obst in meinem Garten gehört mir! Falsch! Pflegt der Vermieter den Garten, darf nur er ernten. Und wenn das Obst aus Nachbarsgarten herüberragt, heißt es auch: Finger weg! Von Eike Schrimm mehr
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Mietlegende (8) Es gilt die Unterschrift Der Mieter hat doch den Mietervertrag unterschrieben, also muss er jede Schönheitsrepartur auch durchführen? Nein, denn der Vermieter darf seinem Mieter nicht zu viel zumuten. mehr |
Mietlegende (7) Kleine Hunde sind immer erlaubt Auch wenn im Mietvertrag ein Hundeverbot vereinbart worden ist, dürfen Schosshunde einziehen? Nein, das stimmt! mehr
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Mietlegende (6) Grillen? Einmal im Monat erlaubt! Das stimmt nicht, dass einmal im Monat gegrillt werden darf und der Nachbar Qualm und Geruch dulden muss. mehr |
Miet-Legende (5) Wände müssen weiß sein Nein! Der Vermieter muss nach dem Auszug seines Mieters auch gedeckte Farben an den Wänden akzeptieren. mehr |
Miet-Legende (4) Der Mieter darf die Kaution "abwohnen" Nein! Denn die Miete muss bis zum Ende der Mietzeit vollständig bezahlt werden. mehr |
Miet-Legende (3) Der Mieter darf einmal im Monat feiern Nein! Denn es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie viele Partys im Jahr gefeiert werden dürfen. mehr |
Miet-Legende (2) Der Vermieter darf immer herein Nein! Will der Vermieter in seine Wohnung, muss er sein Kommen anmelden und begründen. mehr
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Miet-Legende (1) Drei Nachmieter und der Vertrag ist am Ende Nein! Denn so leicht kommt der Mieter nicht aus seinem Mietvertrag heraus. mehr |
Quelle: http://www.sueddeutsche.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
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