Mieten & vermieten – Die 9 wildesten Gerüchte

Legenden und Märchen schaffen es mühelos von Generation zu Generation. Hier nun die hartnäckigsten Gerüchte aus dem Mietalltag und was dahinter steckt.   
 

 

 

Mietlegende (9)

Das Obst in meinem Garten gehört mir!

Falsch! Pflegt der Vermieter den Garten, darf nur er ernten. Und wenn das Obst aus Nachbarsgarten herüberragt, heißt es auch: Finger weg! Von Eike Schrimm  mehrmehr   


 

 

Mietlegende (8)

Es gilt die Unterschrift

Der Mieter hat doch den Mietervertrag unterschrieben, also muss er jede Schönheitsrepartur auch durchführen? Nein, denn der Vermieter darf seinem Mieter nicht zu viel zumuten.  mehrmehr   
 

 

Mietlegende (7)

Kleine Hunde sind immer erlaubt

Auch wenn im Mietvertrag ein Hundeverbot vereinbart worden ist, dürfen Schosshunde einziehen? Nein, das stimmt!  mehrmehr   


 

 

Mietlegende (6)

Grillen? Einmal im Monat erlaubt!

Das stimmt nicht, dass einmal im Monat gegrillt werden darf und der Nachbar Qualm und Geruch dulden muss.  mehrmehr   
 

 

Miet-Legende (5)

Wände müssen weiß sein

Nein! Der Vermieter muss nach dem Auszug seines Mieters auch gedeckte Farben an den Wänden akzeptieren.  mehrmehr   
 

 

Miet-Legende (4)

Der Mieter darf die Kaution "abwohnen"

Nein! Denn die Miete muss bis zum Ende der Mietzeit vollständig bezahlt werden.  mehrmehr   
 

 

Miet-Legende (3)

Der Mieter darf einmal im Monat feiern

Nein! Denn es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie viele Partys im Jahr gefeiert werden dürfen.  mehrmehr   
 

 

Miet-Legende (2)

Der Vermieter darf immer herein

Nein! Will der Vermieter in seine Wohnung, muss er sein Kommen anmelden und begründen.  mehrmehr   

 

 

Miet-Legende (1)

Drei Nachmieter und der Vertrag ist am Ende

Nein! Denn so leicht kommt der Mieter nicht aus seinem Mietvertrag heraus.  mehrmehr   

Quelle: http://www.sueddeutsche.de