Langersehntes Urteil: Eigentümer muss Abrechnungsunterlagen nicht vorsortieren

Wühlen inbegriffen

Der Streit um die Nebenkosten beschäftigt deutsche Mietrichter so sehr wie kaum ein anderes Thema − um so mehr, als die Kosten für diese „zweite Miete“ in der Vergangenheit stark gestiegen sind. Häufig hegen Mieter Zweifel daran, ob die Abrechnungen korrekt sind, und sie beantragen Akteneinsicht. Das muss ihnen der Eigentümer oder Verwalter in aller Regel auch gewähren. In Berlin wurde nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern aber darum gestritten, wie sehr die  Dokumente für einen Unkundigen aufbereitet sein müssen. Einer Klägerin war auf ihren Antrag hin schlichtweg der betreffende Jahresordner mit den Abrechnungen vorgelegt worden. Weitere Informationen erhielt sie nicht, was sie wiederum als Verweigerung der Einsichtnahme betrachtete. Das zuständige Gericht sah dies allerdings nicht so. Die Vorlage der Akten sei rechtlich korrekt erfolgt. Wenn die Mieterin Schwierigkeiten hatte, die richtigen Unterlagen zu finden, hätte sie sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen müssen.
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 225/06)
Quelle:
www.lbs.de