Lärmender Mieter muss für Minderung aufkommen

 

Verursacht ein Mieter wiederholt und dauerhaft Lärm und stört den Hausfrieden, kann dies die anderen Mieter zur Minderung berechtigen. Der störende Mieter muss dem Vermieter dann die durch die Minderung entgangene Miete ersetzen.

AG Bremen, Urteil v. 9.3.2011, 17 C 105/10

 

Quelle: www.ml-fachinstitut.de