Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Kinderlärm Der ständige Streit
Der Lärm, der von Kindern, gerade von den Jüngsten, ausgeht, ist leider häufig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Kinder halten sich nicht an die Ruhezeiten in der Hausordnung, laufen und springen in der Wohnung, spielen evtl. auch mal mit dem Ball und rufen und lachen wohlmöglich auch noch laut.
Die Nachbarn, die unter oder neben der Wohnung der Familie wohnen, fühlen sich nun in ihrer Ruhe gestört und pochen auf Unterlassung der Ruhestörung und Einhaltung der Hausordnung.
Eben solchen Fall hatte auch das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek im Sommer 2003 zu entscheiden (Urteil
vom 23.07.2003, Az. 712 C 175/03)
Die unter der beklagten Familie (zwei Kinder, 2 Jahre sowie 1 Monat alter Säugling) wohnenden Kläger beantragten, die Eltern gegen Androhung eines Zwangsgeldes zu verurteilen, es zu unterlassen die Kinder während der in der Hausordnung festgesetzten Ruhezeiten in der Wohnung laufen, trampeln und schreien oder kreischen zu lassen.
Die Klage wurde abgewiesen.
Das Gericht hat zunächst festgestellt, dass aus der Hausordnung allein Ansprüche zwischen Vermieter und Mieter, nicht jedoch direkt zwischen den Mietern untereinander herzuleiten sind.
Ein Anspruch der Kläger könne sich nur aus einer Störung des Besitzrechts ergeben, sofern die Kläger nicht zur Duldung der Beeinträchtigung verpflichtet sind.
Eine solche Duldungspflicht hat das Gericht bejaht und u.a. ausgeführt, dass Trampel- und Kreischgeräusche, insbesondere von Kleinstkindern und Säuglingen, auch während der Ruhezeit von den Klägern als sozialadäquat zu dulden sind.
Dem 2jährigen Sohn und der neugeborenen Tochter der Beklagten sei aufgrund ihres alterstypischen Verständnisses vonseiten der Eltern nicht zu vermitteln, dass sie während bestimmter Zeiten bestimmte alterstypische Geräusche und
Verhaltensweisen einzuschränken haben.
AG Hamburg-Wandsbek 712 C 175/03
Die Entscheidung im Wortlaut als .pdf-Datei
Weitere Urteile zum Thema:
Kinderlärm
10.01.06
Rechtsanwalt Tim O. Becker
Quelle:
www.relaw.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.