Keine Mietminderung bei Unterbrechung der Stromlieferung:

 

Eine auf einen Zahlungsrückstand des Mieters einer Wohnung gegenüber dem Stromversorger beruhende Unterbrechung der Stromlieferung führt nicht zu einer Minderung der Miete, da dieser Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist ( BGH VIII ZR 113 / 10 ).

 

Quelle: http://www.juraplus.de