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Ab dem Jahr 2009 können Mieter noch höhere Beträge als bisher von der Steuer absetzen: § 35a Einkommensteuergesetz wurde dahingehend geändert, dass die „haushaltsnahen Dienstleistungen“ bis zu einem Höchstbetrag von Euro 4000 (bisher: Euro 600) von der Steuerschuld abgezogen werden können. Hinsichtlich der Handwerkerleistungen, zu denen auch die Schönheitsreparaturen gehören, bleibt es bei der Höchstgrenze von Euro 600. Wie bisher können jeweils 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich gelten gemacht werden.
Beispiel: Für einen Umzug bezahlt Familie M. 3000 Euro. Materialkosten zählen nicht, also sind die in der Rechnung enthaltenen Umzugskartons für 300 Euro abzusetzen. Es verbleiben 2700 Euro. 20 Prozent hiervor machen 540 Euro, um die sich die Steuer verringert.
Wichtig: Das Finanzamt verlangt bestimmte Belege. Über die Einzelheiten informieren Sie sich bitte in unserem Merkblatt 41: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk41_steuerermaessigung_dienstleistungen_handwerkerleistungen.htm
Quelle; www.mieterverein-hamburg.de
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