Hitzestau in der Wohnung

Heizt sich eine Altbauwohnung mit großen Fenstern bei starker Sonneneinstrahlung extrem auf, so liegt darin kein Mietmangel und kein Minderungsgrund, es sei denn, im Mietvertrag wurde eine bestimmte Temperatur vereinbart. Das hat das LG Duisburg entschieden (Urteil vom 18.03.2008, Az. 4 O 441/03). In Altbaugebäuden ohne Klimaanlage, die über sehr große Fensterflächen verfügten, könne es bei warmem Wetter und Sonne leicht zu einem Hitzestau kommen, und dies sei auch jedem bekannt.

 

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de