Haben Sie das gewusst? Tierhaltung in Mietwohnung

 

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof ist es für kleine Haustiere nicht nötig den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Die Klausel in Mietverträgen gemäß § 307 Abs. 1 BGB, die besagt, dass “jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters unterliegt” ist laut BGB unwirksam. Kleine Haustiere sind somit in allen Wohnungen erlaubt.

Gericht: Bundesgerichthof

Aktenzeichen: VIII ZR 340/06

 

Quelle: http://suche-urteile.de/