Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution, so entschied der Bundesgerichtshof gemäß Urteil vom 21. März 2007. Die Parteien hatten vertraglich vereinbart, dass die Mietsicherheit bereits vor Übergabe des Mietobjekts gezahlt werden soll. Da diese auch der Absicherung künftiger Ansprüche dient, müsse der Mieter leisten, auch wenn er wie im zugrunde liegenden Fall berechtigt wegen erheblicher Mängel am Objekt die Übernahme verweigere und damit ein Anspruch auf Mietzahlung noch gar nicht entstanden sei, so die obersten Richter.
Praxistipp
Die Begrenzungen des § 551 BGB sind im Gewerberaummietrecht nicht anwendbar. Die Parteien können also die Höhe und die Art der Mietsicherheit frei vereinbaren, solange diese nicht als schikanös zu bezeichnen ist und außerhalb des Sicherungsinteresses liegt. Zur Ermittlung des Sicherungsinteresses des Vermieters sind die Besonderheiten des Einzelfalls heranzuziehen (etwas besondere Investitionen auf Wunsch des Mieters).
Autor: Bettina Baumgarten – baumgarten@bethgeundpartner.de
Fundstelle: BGH, Urteil vom 21. März 2007, XII ZR 255/04 – www.bundesgerichtshof.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.