Einseitige Verlängerungsoption bei gewerblichem Mietvertrag

Räumt der marktbeherrschende Vermieter in einem die Vermietung nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehender Gewerbeflächen betreffenden Mietvertrag dem Mieter über die Grundmietzeit von fünf Jahren hinaus eine einseitige Verlängerungsoption ein, so verstößt dies gegen das Verbot unbilliger Behinderung gemäß § 20 Abs. 1 GWB, was die Nichtigkeit der Klausel nach § 134 BGB zur Folge hat.
OLG Saarbrücken, 3.5.2007, Az: 8 U 253/06

 

Quelle: www. ml-fachinstitut.de