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Fällt in einer Mietwohnung die Heizung komplett aus und kann der Mieter den Vermieter in der folgenden halben Stunde nicht erreichen, so darf er nicht sofort zur Selbsthilfe schreiten und einen Heizungsmonteur auf Rechnung des Vermieters bestellen. Dies insbesondere dann nicht, wenn sich die Temperaturen „im Bereich von 16,8 Grad Celsius bewegt haben“, so das Amtsgericht Münster. Der Mieter dürfe nach so kurzer Zeit allenfalls dann ohne vorherige „Abmahnung“ des Vermieters tätig werden, wenn eine Notmaßnahme erforderlich gewesen sei. Dann hätte er über die „Geschäftsführung ohne Auftrag“ versuchen können, den Mangel selbst zu beseitigen – und die Rechnung dafür dem Vermieter präsentieren können. (AZ: 49 C 2864/08)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser
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