Die Wanne ist rau…

Ist die Badewanne einer Mietwohnung dermaßen rau, dass der „Insasse“ das Gefühl hat, „auf Sand zu sitzen“, so hat der Vermieter die Pflicht, die Wanne auf seine Rechnung auszutau-schen. Das gelte auch dann, wenn die Wanne erst 14 Jahre als ist. Sie müsse jedenfalls so be-schaffen sein, dass der Mieter darin „unbeschwerte Badefreuden“ genießen kann. (Amtsgericht Hannover, 414 C 16262/08)

 

Quelle: Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.