Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
BGH zur Nebenkostenabrechnung: Nur Zugang zählt Die rechtzeitige Absendung einer Nebenkostenabrechnung hilft dem Vermieter nicht, wenn er nicht beweisen kann, dass die Abrechnung dem Mieter innerhalb der 12-monatigen Abrechnungsfrist zugegangen ist. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt, dass die Abrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab Ende des Abrechnungszeitraums, „mitzuteilen ist“. Das bedeutet, dass sie dem Mieter innerhalb der Frist vorliegen muss. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter die Abrechnung für das vorangegangene Kalenderjahr am 21. Dezember zur Post gegeben. Der Mieter bestritt, sie erhalten zu haben. Der Vermieter wurde mit seiner Nebenkosten-Nachforderung abgewiesen. Der BGH bestätigte seine Rechtsprechung, dass die Aufgabe eines Briefes bei der Post keinen Anscheinsbeweis dafür begründet, dass er dem Empfänger auch zugegangen ist.
Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Mieter: Sofern die Abrechnung nicht rechtzeitig zugeht, ist der Vermieter mit einer Nachforderung ausgeschlossen. Ein etwaiges Guthaben steht dem Mieter allerdings zu. Einige Hinweise hatten wir bereits mit dem Newsletter 1/2009 gegeben, den Sie hier aufrufen können: http://www.mieterverein-hamburg.de/newsletter_archiv/IN-newsletter-archiv2009-01.pdf
Mietertipp: Trifft die Abrechnung erst nach mehr als 1 Jahr bei Ihnen ein, so notieren Sie das genaue Zugangsdatum und bewahren Sie den Briefumschlag auf. Lassen Sie sich im Zweifelsfall vom Mieterverein beraten, ob der Vermieter die Frist versäumt hat. Die Frist gilt übrigens auch dann, wenn der Vermieter zunächst fristgemäß eine völlig unzulängliche und unverständliche Abrechnung geschickt hatte. Eine Nachbesserung hat dann ebenfalls innerhalb der 1-Jahres-Frist zu erfolgen, wenn der Vermieter den Verlust seiner Nachforderung vermeiden will. Inhaltliche Fehler kann der Vermieter aber auch nach Fristablauf noch korrigieren. Die Unterscheidung, ob eine Abrechnung „formell“ oder nur inhaltlich fehlerhaft ist, ist oft nicht einfach.
In einem Urteil vom
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.