BGH:Vermieter darf bei Nebenkostenabrechnung nach Abflussprinzip verfahren


Vermieter dürfen bei der Nebenkostenabrechnung nach dem so genannten Abflussprinzip verfahren, also auch solche Kosten abrechnen, mit denen sie selbst im Abrechnungszeitraum belastet werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Danach müssen Vermieter sich bei der Abrechnung nicht auf die Kosten beschränken, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen.
BGH-Urteil vom 20.02.2008, Az.: VIII ZR 49/07

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