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Vermieter darf Parabolantenne nicht ohne weiteres verbieten
Ein Vermieter kann seinen Mietern nicht ohne weiteres die Installation einer Parabolantenne am Balkon untersagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, berichtet die Zeitschrift «BGH-Report».
Das gilt auch dann, wenn der Vermieter einen Kabelanschluss bereitgestellt hat. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob mit dem Kabelanschluss bereits das im Grundgesetz geschützte Informationsinteresse des Mieters gewährleistet ist oder ob dieser Anrecht auf die Zusatzantenne hat (Az.: VIII ZR 5/05).
Der BGH hob eine Entscheidung des Landgerichts Berlin auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. Im verhandelten Fall hatte ein Vermieter vor Gericht durchgesetzt, dass ein Mieter eine Parabolantenne vom Balkon entfernen musste. Der Vermieter hatte auf den vorhandenen Kabelanschluss verwiesen.
Die Bundesrichter aber befanden, in solchen Fällen bestehe ein Widerstreit zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und den Informationsinteressen des Mieters. Da beide Rechte in der Verfassung geschützt seien, habe keines von beiden zwangsläufig Vorrang. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall eine umfassende Interessenabwägung erfolgen. Das müsse das Landgericht nun nachholen.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger
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