BGH Mieter darf Zustimmung zu Heizungswechsel verweigern


Ein Mieter darf die Zustimmung zur Umstellung der Energieversorgung von der selbst betriebenen Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage auf einen Wärmelieferanten verweigern, wenn es diesbezüglich keine Regelung im Mietvertrag gibt und die Umstellung für den Mieter höhere Betriebskosten bedeuten. (Bundesgerichtshof, VIII ZR 153/05)

Quelle: IVD