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BGH-Urteil zu Hamburger Mietvertrag Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die sog. Holzklausel in früheren Auflagen des "Hamburger Mietvertrags für Wohnraum" (vor November 2007) wirksam ist. (Aktenzeichen: VIII ZR 23/07) Der Mieterverein zu Hamburg bedauert das Urteil. Zwei Berufungskammern des Landgerichts Hamburg hatten zuvor geurteilt, dass die "Holzklausel" unwirksam sei. Trotzdem rät der Mieterverein zu Hamburg allen Mietern, ihre Mietverträge überprüfen zu lassen. Nach unserer Einschätzung enthält – unabhängig von einer Holzklausel – ein erheblicher Anteil der in Hamburg verwendeten Mietverträge unwirksame Renovierungsklauseln, teilt Dr. Eckard Pahlke, Vorsitzender des Mietervereins, mit. "Mieter sollten sich generell vor der Durchführung von Schönheitsreparaturen beraten lassen!"
Die dem Prozess zugrunde liegende Klausel lautet: Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.
Quelle: www.mieterverein-hamburg.de
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