Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Die Zusatzvereinbarung in einer Anlage des Mietvertrages Auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wird verzichtet schützt Mieter vor einer Kündigung nur, wenn die Schriftform eingehalten worden ist.
Am besten ist es, wenn der Kündigungsausschluss unmittelbar in den schriftlichen Hauptmietvertrag aufgenommen wird, empfiehlt Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB). Es reicht aber auch aus, wenn eine Anlage mit der Zusatzvereinbarung Bezug nimmt auf den Mietvertrag, von beiden Vertragsseiten unterschrieben und mit dem Mietvertrag verbunden wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 223/06) bestätigte in einem heute veröffentlichten Urteil die Eigenbedarfskündigung eines Vermieters. Die zwischen Mieter und Vorvermieter getroffene Vereinbarung, dass der Vermieter auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs verzichtet, sei unwirksam. Die erforderliche Schriftform sei nicht eingehalten worden.
Nach dem Gesetz ist die Schriftform zwingend, wenn ein Kündigungsverzicht für mehr als ein Jahr vereinbart werden soll. Das gilt so jetzt der Bundesgerichtshof auch, wenn der Vermieter nicht generell auf sein Kündigungsrecht verzichtet, sondern so wie hier nur auf einen bestimmten Kündigungsgrund, Eigenbedarf.
Sinn und Zweck der Schriftform ist es, einem Käufer, der in einen bestehenden Mietvertrag eintritt, über den Umfang der auf ihn übergehenden Rechte und Pflichten zu informieren. Ohne Einhaltung der Schriftform würde der Erwerber anhand des Mietvertrages die Beschränkung des Kündigungsrechts nicht erkennen können. Für ihn ist aber nicht nur ein genereller Kündigungsausschluss von Wichtigkeit, sondern auch, wenn eine wesentliche Kündigungsbeschränkung vereinbart worden ist.
Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: Mieter sollten sich vor Abschluss des Mietvertrages und Vereinbarung eines Kündigungsverzichtes sorgfältig bei ihrem örtlichen Mieterverein beraten lassen. Dabei kommt es nicht nur auf den Inhalt einer Vereinbarung, sondern auch auf die Form der Vereinbarung entscheidend an.
Quelle: Deutscher Mieterbund
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.